Abmahnkosten im Urheberrecht – Zur Anwendbarkeit des § 97a Abs. 2 UrhG

in: MultiMedia und Recht (MMR) 2010, S. 662

Rechtsanwalt Jörg Faustmann und Gabriel Ramsperger diskutieren mit ihrem Aufsatz die aktuelle Rechtsprechung und Meinungen zur rechtlichen Bewertung von Urheberrechtsverstößen durch Privatpersonen. Die Kollegen zeigen eine Alternative auf, wie unter Berücksichtigung des § 97a Abs. 2 UrhG die Frage der Abmahnkosten…

Rechtsanwalt Jörg Faustmann und Gabriel Ramsperger diskutieren mit ihrem Aufsatz die aktuelle Rechtsprechung und Meinungen zur rechtlichen Bewertung von Urheberrechtsverstößen durch Privatpersonen. Die Kollegen zeigen eine Alternative auf, wie unter Berücksichtigung des § 97a Abs. 2 UrhG die Frage der Abmahnkosten verhältnismäßig gelöst werden kann.

Zunächst erläutern sie den Tatbestand der neuen Norm anhand der darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe des „einfach gelagerten Falles“ sowie der „unerheblichen Rechtsverletzung“. Sodann widmen sie sich einer eigenständigen Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 97a Abs. 2 UrhG. Dies sind die Erstmaligkeit der Abmahnung, das Vorliegen eines einfach gelagerten Falls, eine unerhebliche Rechtsverletzung und eine Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Berücksichtigt wird ein erster verfassungsrechtlicher Impuls (Beschluss des BVerfG vom 20.01.2010, Az: 1 BvR 2062/09) und ein erstes Signal des BGH zu § 97 a Abs. 2 UrhG (Pressemitteilung zum Urteil v. 12.05.10, Az. I ZR 121/08). Im Anschluss folgt insbesondere eine Auseinandersetzung mit den Tauschbörsenfällen, dem sogenannten Filesharing